OMIC Beratung für VW-Besitzer

Artikel vom 2015-10-20

 

 

Das Büro der Verbraucher Informationen (OMIC) in Las Palmas, startete eine Informationskampagne, die sich an diejenigen richtet, die durch den inzwischen berüchtigten Volkswagen-Fall betroffen sein könnten, der im vergangenen Monat Schlagzeilen machte, in denen empfohlen worden ist, dass die Informationen direkt von dem Autohaus angefordert werden, wo das Fahrzeug erworben wurde und eine endgültige und kostenlose Lösung des Problems zu fordern.

Die Umweltschutzbehörde in den Vereinigten Staaten von Amerika, erteilte letzten Monat (September) einen "Bescheid wegen Verstoß gegen das Clean Air Act (eine Gesetzesverordnung mit Maßnahmen zur Reduktion der Luftverschmutzung)" gegen Volkswagen, für Fahrzeuge mit Vierzylinder-Diesel (Dieselmotor EA 189), des weltberühmten Autoherstellers, wegen der Software, die eine Verzerrung der messbaren Schadstoffemissionen in die Atmosphäre verursacht.

OMIC, die durchschnittlich 20 Anrufe am Tag zu diesem Thema erhalten hat, rät dem Verbraucher, sich an den Händler zu wenden, wo das Fahrzeug erworben wurde, und Informationen zu fordern, ob sein Modell betroffen ist, welche Art von Reparatur oder Revision erforderlich ist und vor allem, die Auswirkungen eines möglichen Leistungsverlusts oder eines erhöhten Kraftstoffverbrauchs. In keinem Fall sollten dem Besitzer Kosten durch die Arbeit und dem Konzessionär entstehen.

Das OMIC Büro in Las Palmas erinnert die Verbraucher, dass sich diese potenziellen Kosten auf alle Überarbeitungen des Fahrzeuges, Reparaturen, möglicher Anstieg der Kfz-Steuer oder andere Folgen, beziehen, die direkt mit einer hypothetischen Änderung in der Leistungskategorie gemacht werden, Kosten in Bezug auf die Beseitigung oder Stornierung der Betrugssoftware und damit verbundenen Ausgaben oder sogar Subventionen, die ursprünglich die Besitzer dieser Fahrzeuge betrafen.

Darüber hinaus wird empfohlen, dass alle Betroffenen ein Ersatzfahrzeug oder alternativen Transport zwischen Herkunftsort und Händler oder umgekehrt verlangen können, wenn das Fahrzeug für Reparatur und Überholung in der Werkstatt bleiben muss. Angesichts der Verunsicherung der Eigentümer alle Fahrzeug der Marke VW wird geraten, bewahren Sie alle Dokumente über das Fahrzeug und die Maßnahmen auf, so dass, wenn Sie einen Anspruch oder rechtliche Beschwerde geltend machen wollen, diese gemeinsam durch private Verbraucherorganisationen vorgenommen werden können.

OMIC (mit Sitz in der Calle León y Castillo, 225. Tel.: 928448562. die Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) hat eine Liste der Verbraucherverbände, die Sie direkt beraten können und bei Gerichtsprozessen behilflich sein können. Wenn das Fahrzeug noch unter Garantie ist, können die Eigentümer verlangen, gegebenenfalls das Fahrzeug zu reparieren, es auszutauschen, eine Preisminderung oder die sofortige Beendigung des Vertrages. Wenn das Fahrzeug keine Garantie hat, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch die Aufhebung des Vertrages vorgesehen, wenn eine der Parteien seine Verpflichtungen nicht erfüllt. Der Betroffenen kann wählen zwischen Erfüllung oder Beendigung der Verpflichtung bei fristgerechter Schadensersatzforderung.